VwGG: § 63 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Aufhebung; Bindung der Verwaltungsbehörde an die Rechtsauffassung des VwGH; Zurückweisung einer Beschwerde mangels Erschöpfung des Instanzenzugs aufgrund Verdrängung des § 40 Abs 1 UVP-G über Ausschluss eines Instanzenzuges in Hochleistungsstreckenangelegenheiten; Bindungswirkung nur hinsichtlich der Unzuständigkeit des VwGH, belangte Behörde muss Rechtsauffassung des VwGH ggf unangewendet lassen, hier in die Verfassungssphäre reichender Fehler durch Befolgung der Rechtsauffassung des VwGH bei offenkundig unzutreffender Annahme der Verdrängung nationalen Rechts durch Unionsrecht)