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VfGH 30. 6. 2011, G 10/11, V 6/10 (Verfassungsrecht)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2011/1865ZfV 2011, 1140 Heft 6 v. 5.1.2012

B-VG: Art 18 Abs 1 (Legalitätsprinzip; Festlegung der Voraussetzungen und Inhalte behördlichen Handelns im Gesetz; Studiengebühren, Ausnahmen; unklare Regelung des persönlichen Anwendungsbereichs und der Berechnung der einzuhaltenden Studiendauer; in vergleichbaren Gesetzen erreichter Standard als Maßstab für die ausreichende Determinierung einer Bestimmung über Studienbeiträge und Ausnahmen davon)

VfGH 30. 6. 2011, G 10/11, V 6/10

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