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VfGH 30. 6. 2011, V 7/11 (Gemeinderecht)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2011/1827ZfV 2011, 1127 Heft 6 v. 5.1.2012

GdO: § 82 Abs 1 (Verordnungen der Gemeinde, Rechtswirksamkeit durch Kundmachung, ab dem der Kundmachung folgenden Tag; Verordnung, die der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf, Kundmachung unter Hinweis auf die Genehmigung; Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens nach der Kundmachung aufgrund der zunächst erteilten Genehmigung hat keinen Einfluss auf Geltung der Verordnung im Zeitpunkt ihrer Anwendung vor der Wiederaufnahme; Bescheid, der aufgrund der Verordnung erging, rechtmäßig, Rückwirkung wirkt nicht auf die Rechtmäßigkeit früher gesetzter Akte zurück)

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