BDG: § 38 (Versetzung; Zuweisung eines Beamten einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung; Voraussetzungen)
§ 39 (Dienstzuteilung; Zuweisung eines Beamten vorübergehend einer anderen Dienststelle zur Dienstleistung; Aufhebung ohne Bescheid; unterlassene Ermittlung zum behaupteten Vorliegen einer Versetzung)