BG über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-G): § 12 Abs 3 (Einzelfallprüfung; Vorschläge zur Verwirklichung der Gleichbehandlung mit der Aufforderung, die Diskriminierung zu beenden; kein Bescheid)
B-VG: Art 144 (Bescheidbeschwerde; keine Legitimation; mangelnder Bescheidcharakter)