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VwGH 28. 4. 2011, 2009/07/0023 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1766ZfV 2011, 1101 Heft 6 v. 5.1.2012

AVG: § 76 Abs 2 (wurde die Amtshandlung von Amts wegen angeordnet, belasten die Auslagen den Beteiligten dann, wenn sie durch sein Verschulden herbeigeführt worden sind)

§ 76 Abs 3 (angemessene Verteilung dieser Kosten auf mehrere Beteiligte; keine Solidarhaftung)

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