AVG: § 19 Abs 2 (Ladungsbescheid; hier: zur Verfolgung der in § 12 Abs 1 SMG umschriebenen gesundheitspolitischen Zwecke)
SMG: § 12 Abs 1 (Zuführung zur ärztlichen Begutachtung, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme von Suchtgiftmissbrauch besteht; Verdacht eines aktuellen Suchtgiftmissbrauches muss in einer bestimmten Dichte gegeben sein; hier: Vorfall lag bereits mehr als ein Jahr zurück)