VwGG: § 33 Abs 1 (Klaglosstellung; hier: dem Ladungsbescheid zur Verfolgung eines in § 12 Abs 1 SMG umschriebenen gesundheitspolitischen Zweckes wurde Folge geleistet)
SMG: § 12 Abs 1 (Zuführung zur ärztlichen Begutachtung, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme von Suchtgiftmissbrauch besteht; Verdacht muss in einer bestimmten Dichte gegeben sein; hier: zwei anonyme Anrufe ohne weitere Hinweise sind nicht ausreichend)