BundesvergabeG 2006: §§ 69 bis 71 (Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise; Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung; Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber; Nachweis der Befugnis)
BundesvergabeG 2006: §§ 69 bis 71 (Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise; Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung; Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber; Nachweis der Befugnis)