StVO: § 93 Abs 1 (Pflichten der Anrainer; Gehsteige, Säuberungs-, Streu- und Räumungspflicht; Ausnahme von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; funktionelle Einheit von bebauten und unbebauten Grundstücken; keine Ausnahme; keine Bedachtnahme auf Größenverhältnis)
VwGH 27. 5. 2011, 2008/02/0026