StVO: § 45 Abs 2 (Ausnahmebewilligung)
§ 45 Abs 2a (Ausnahme von Verkehrsverboten und Verkehrsbeschränkungen; Lkw-Fahrverbot; kein erhebliches öffentliches Interesse allein wegen der Beförderung von Holz, Baustoffen, Getränken und Eisenwaren)
VwGH 27. 5. 2011, 2007/02/0245