StVG: § 24 Abs 1 (Vergünstigungen; Gewährung einem Strafgefangenen, der erkennen lässt, dass er an der Erreichung der Zwecke des Strafvollzugs mitwirkt)
§ 24 Abs 2 (Vergünstigung, Art; Abweichung von der im StVG bestimmten allgemeinen Art des Strafvollzugs, keine Beeinträchtigung der Zwecke des Strafvollzugs; Überlassung von DVDs)