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VwGH 24. 3. 2011, 2010/06/0209 (Personenstandswesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1682ZfV 2011, 1062 Heft 6 v. 5.1.2012

NÄG: § 2 Abs 1 Z 1 (Änderung des Familiennamens, Gründe; Familienname ist lächerlich oder anstößig)

§ 2 Abs 1 Z 8 (ebenso; Familiennamen der Eltern oder eine Elternteiles oder einer Person, von der er seinen Namen abgeleitet hat und deren Familienname geändert wurde)

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