PflanzenschutzmittelG: § 3 Abs 1 idF BGBl I 2007/55 (es dürfen nur die Pflanzenschutzmittel, die nach diesem Bundesgesetz zugelassen sind, in Verkehr gebracht werden)
§ 12 Abs 10 (Pflanzenschutzmittel, die in bestimmtem Mitgliedstaat zum In-Verkehr-Bringen zugelassen sind, sind zugelassene Pflanzenschutzmittel; Voraussetzungen; Originalverpackung, Originalkennzeichnung, deutsche Gebrauchsanweisung)