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VwGH 24. 5. 2011, 2011/11/0045 (Kraftfahrwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1674ZfV 2011, 1058 Heft 6 v. 5.1.2012

FSG: § 23 Abs 3 idF BGBl I 2009/93 (ausländische Lenkberechtigungen; dem Besitzer einer in einem Nicht-EWR-Staat erteilten Lenkberechtigung ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag eine Lenkberechtigung im gleichen Berechtigungsumfang zu erteilen; Voraussetzungen; hier: Beweis für das Bestehen einer ausländischen Lenkberechtigung kann durch Vorlage des Führerscheines, aber auch auf jede andere Weise erbracht werden; Partei trifft Mitwirkungsobliegenheit)

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