GewO 1994: § 1 Abs 2 (Geltungsbereich; Kriterien der Gewerbsmäßigkeit; Selbstständigkeit, Betreiben auf eigene Rechnung und Gefahr; Regelmäßigkeit; Ertragserzielungsabsicht, schon bei Absicht bloß mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen; Cafeteria in Krankenhausbetrieb)
§ 111 Abs 1 Z 2 (Gastgewerbe; Gewerbeberechtigung; Verabreichung von Speisen jeder Art und Ausschank von Getränken)