SMG idF BGBl I 2007/110: § 12 Abs 1 (Zuführung zur ärztlichen Begutachtung, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme von Suchtgiftmissbrauch besteht)
§ 35 Abs 3 Z 2 (vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft; Einholen einer Stellungnahme der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde; kein Abstellen auf eine zeitliche Nähe zum Suchtmittelkonsum)