SMG: § 12 Abs 1 (Zuführung zur ärztlichen Begutachtung, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme von Suchtgiftmissbrauch besteht; Verdacht muss in einer bestimmten Dichte gegeben sein; hier: zwei anonyme Anrufe ohne weitere Hinweise sind nicht ausreichend)
VwGH 29. 3. 2011, 2009/11/0171, 0172