Vlbg GdG: § 83 Abs 7 (Vorstellung, Entscheidung der Vorstellungsbehörde; Aufhebung des Gemeindebescheids bei Verletzung von subjektiven Rechten des Vorstellungswerbers; Abweisung eines Bauantrags mit ungenügender Begründung, Berufung auf nicht kundgemachte Richtlinie betreffend Baunutzungszahl)