NAG: § 19 Abs 1 (Niederlassungsbewilligung; persönliche Antragstellung; Verbesserungsauftrag; angemessene Frist)
VwGH 31.5.3011, 2011/22/0115
Gem § 19 Abs 1 NAG sind Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder auf Ausstellung einer Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts persönlich bei der Beh zu stellen. Soweit der Antragsteller nicht selbst handlungsfähig ist, hat den Antrag sein gesetzlicher Vertreter einzubringen.