NAG: § 73 Abs 4 (Niederlassungsbewilligung - beschränkt; humanitäre Gründe; Familienzusammenführung; gesonderter Antrag zur Prüfung humanitärer Gründe, Vorfragenentscheidung; Zulässigkeitsvoraussetzung; Einbringung oder Anhängigkeit eines Antrages auf Familienzusammenführung; keine Entscheidung über die Hauptfrage vor rechtskräftiger Entscheidung über Antrag auf humanitäre Gründe)
VwGH 7. 4. 2011, 2009/22/0167