NAG: § 11 Abs 2 Z 1 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; kein Widerstreit zu öffentlichen Interessen)
§ 11 Abs 4 Z 1 (Widerstreit zu öffentlichen Interessen; Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; Verwendung gefälschter Urkunden; bloßer Verweis auf kriminalpolizeiliche Ermittlungen betreffend Verwendung einer gefälschten Urkunde nicht ausreichend)