NAG: § 11 Abs 2 Z 2 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel)
§ 19 Abs 3 (BMI kann durch Verordnung festlegen, welche Urkunden und Nachweise für den jeweiligen Aufenthaltszweck dem Antrag jedenfalls anzuschließen sind)
NAG-DV: § 7 Abs 1 Z 1 (Urkunden und Nachweise für den Aufenthaltstitel; Kopie des gültigen Reisedokuments; fehlt diese Kopie, liegt ein Mangel im Sinne des § 13 Abs 3 AVG vor)