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VwGH 28. 4. 2011, 2009/11/0062 (Fremdenpolizei)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1624ZfV 2011, 1036 Heft 6 v. 5.1.2012

FahrprüfungsV idF BGBl II 2008/46: § 14 Abs 1 (zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung ist ein Kandidat nur zuzulassen, wenn er seine Identität mit einem Lichtbildausweis gegenüber der Aufsichtsperson und dem Fahrprüfer nachgewiesen hat)

AsylG 1997 idF BGBl I 2003/101: § 36b Abs 2 (Aufenthaltsberechtigungskarte; diese dient dem Nachweis der Identität und der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet)

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