Krnt Wald- und Weidenutzungsrechte-LandesG idF LGBl 2007/11: § 9 Abs 5 (Absehen von der Einleitung eines Verfahrens zur Neuregulierung, Regulierung oder Ablösung von Nutzungsrechten, wenn der Zweck dieser Verfahren auf einfachere Art und Weise erreicht werden kann; § 20 schließt die Anwendung des § 9 Abs 5 aus)
§ 20 Abs 1 (Ablösung von Nutzungsrechten; Voraussetzungen und Formen)