Krnt Flurverfassungs-LG 1979 idF LGBl 2007/10: § 46 Abs 1 (Flurbereinigungsverfahren; Zugrundelegung von Flurbereinigungsverträgen oder Flurbereinigungsübereinkommen, wenn die Behörde bescheidmäßig feststellt, dass sie zur Durchführung der Flurbereinigung erforderlich sind; Vertrag muss Zielsetzung der Flurbereinigung entsprechen; Regime der Bewertung von Grundstücken nach ihrem Verkehrswert spielt keine Rolle)