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VwGH 29. 3. 2011, 2010/11/0237 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1579ZfV 2011, 1012 Heft 6 v. 5.1.2012

ÄrzteG 1998 idF BGBl I 2006/122: § 112 Abs 1 (Befreiung von der Beitragspflicht)

Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien: § 7 Abs 1 (ebenso)

Dienstordnung B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs 2005: Art 131 Abs 7 (Übergangsbestimmung zu § 22 - Unkündbarkeit; unkündbare Ärzte, die noch nicht 15 nach § 130 anrechenbare Dienstjahre erworben und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können gekündigt werden; kumulative Voraussetzungen)

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