ÄrzteG 1998: § 2 (Beruf des Arztes; umfasste Tätigkeiten)
§ 100 Abs 1 (Invaliditätsversorgung; Voraussetzungen)
Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vlbg: § 25 Abs 2 (Invaliditätsversorgung; Berufsunfähigkeit; abzustellen ist darauf, ob verbleibende Arbeitsfähigkeit soweit reicht, dass ärztliche Tätigkeit innerhalb des Bereiches des § 2 ÄrzteG verrichtet werden kann; hier: Feststellungen über Verweisungsarbeitsplatz fehlen)