RAO: § 50 Abs 2 (Anspruch auf Altersversorgung; Festlegung in den Satzungen der Versorgungseinrichtungen; Grundsätze)
Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A der RAK NÖ: § 6 Abs 1 (Altersversorgung, Bedingungen; Verzicht auf die Eintragung in die Verteidigerliste bzw Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft wo immer; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)