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VwGH 10. 5. 2011, 2008/11/0150 (Behindertenrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1574ZfV 2011, 1009 Heft 6 v. 5.1.2012

BundesbehindertenG: § 36 Abs 1 idF BGBl I 2004/136 (Abgeltung der Normverbrauchsabgabe bei der Lieferung von Kfz für Behinderte; Voraussetzungen)

§ 36 Abs 4 idF BGBl I 2004/136 (ein neuerlicher Antrag auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe ist, sofern nicht besonders berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen, erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig)

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