NormverbrauchsabgabenG: § 1 Abs 3 idF BGBl I 1999/122 (der Normverbrauchsabgabe unterliegt die erstmalige Zulassung von Kfz zum Verkehr im Inland; Voraussetzungen)
NormverbrauchsabgabenG: § 1 Abs 3 idF BGBl I 1999/122 (der Normverbrauchsabgabe unterliegt die erstmalige Zulassung von Kfz zum Verkehr im Inland; Voraussetzungen)