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VwGH 23. 2. 2011, 2010/06/0274 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1563ZfV 2011, 1003 Heft 6 v. 5.1.2012

Grazer AltstadterhaltungsG (GAEG): § 7 Abs 1 (Schutzgebiet, bewilligungspflichtige Maßnahmen)

§ 7 Abs 3 (Veränderung des Aussehens von Gebäuden, Bewilligungspflicht; Anbringen von Folien als Werbeträger)

§ 8 Abs 1 (vorschriftswidrige Maßnahmen; Einstellungsverfügung; Adressat Bauherr, wenn dieser nicht feststellbar der Eigentümer)

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