Stmk BauG: § 40 Abs 1 (rechtmäßiger Bestand; vor 1. 1. 1969 errichtete, bestehende bauliche Anlagen, für die zum Zeitpunkt der Errichtung eine Baubewilligung erforderlich gewesen wäre, eine solche wurde aber nicht nachgewiesen)
Stmk BauG: § 40 Abs 1 (rechtmäßiger Bestand; vor 1. 1. 1969 errichtete, bestehende bauliche Anlagen, für die zum Zeitpunkt der Errichtung eine Baubewilligung erforderlich gewesen wäre, eine solche wurde aber nicht nachgewiesen)