BauarbeiterschutzV: § 7 Abs 2 Z 1 (Absturzgefahr; Definition; Vorschreibung von Absturzsicherungen; keine lex specialis zu § 87 Abs 2; keine Doppelbestrafung bei gleichzeitiger Bestrafung wegen § 87 Abs 2)
§ 87 Abs 2 (Arbeiten auf Dächern; Vorschreibung von Absturzsicherungen oder Schutzeinrichtungen bei bestimmten Absturzhöhen und bestimmter Dachneigung)