MRK: Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung; unbescholtene Mongolin, siebenjähriger Aufenthalt als subsidiär Schutzberechtigte, Schulbesuch in Österreich, Überwiegen der persönlichen Interessen)