B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; "Warnmeldungen" der FMA nach § 4 Abs 7 BWG in Zeitungen zur Information der Öffentlichkeit über Fehlen der Berechtigung namentlich genannter Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte sind kein solcher Akt) - (wie vorhin; schlicht-hoheitliches Handeln, Fehlen eines adäquaten Instrumentariums zur Abwehr und Folgenbeseitigung verstößt gegen Sachlichkeitsgebot und Rechtsstaatsprinzip)