B-VG: Art 144 Abs 1 (Beschwerden; Legitimation keine, keine Rechtsverletzungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Einbringung, behobenes erstinstanzliches Straferkenntnis)
VfGH 30. 11. 2010, B 983/10
Voraussetzung der Zulässigkeit einer Beschwerde ist zumindest die Möglichkeit der Verletzung des Bf in subj Rechten.