VfGG: § 15 Abs 2 (Eingaben; Bezugnahme auf den Artikel des B-VG, Mangel nicht verbesserungsfähig)
§ 88 (Kostenersatz; keiner zugunsten der mitbeteiligten Partei, die den Zurückweisungsgrund nicht aufgezeigt hat)
VfGH 30. 11. 2010, B 642/10
VfGG: § 15 Abs 2 (Eingaben; Bezugnahme auf den Artikel des B-VG, Mangel nicht verbesserungsfähig)
§ 88 (Kostenersatz; keiner zugunsten der mitbeteiligten Partei, die den Zurückweisungsgrund nicht aufgezeigt hat)
VfGH 30. 11. 2010, B 642/10