GlücksspielG: §§ 6 bis 12b (Ausspielungen in Form bestimmter Lotterien)
§ 12a idF BGBl I 1997/69 (elektronische Lotterien, Klarstellung der Qualifikation als Ausspielung)
§ 14 (Konzession zur Durchführung von Lotterien iSd §§ 6 bis 12b, Konzessionssystem mit begrenzter Anzahl von Betreibern mit EU-Recht vereinbar, Schutz der Verbraucher; Verbot für Betreiber mit Sitz im EU-Ausland ohne Konzession nach § 14, ihre Internet-Glücksspiele zu bewerben)