AVG: § 19 Abs 3 (Ladungen; Pflicht, der Ladung Folge zu leisten; Voraussetzungen; Anwendung von Zwangsmitteln nur, wenn sie in der Ladung angedroht und die Ladung zu eigenen Handen zugestellt wurde)
FPG: § 74 Abs 2 Z 4 (Festnahmeauftrag; Voraussetzungen)