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VwGH 15. 2. 2011, 2010/05/0067 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1376ZfV 2011, 879 Heft 5 v. 31.10.2011

AVG: § 42 Abs 1 (mündliche Verhandlung, Präklusion; Begriff der Einwendung; keine Begründungspflicht)

§ 42 Abs 2 (ebenso; keine ordnungsgemäße Kundmachung; Präklusion nur für die geladenen Beteiligten)

Oö ROG: § 32 Abs 3 Z 2 (Baufluchtlinien; Grenzen, über die mit dem Gebäude oder Gebäudeteilen nicht vorgerückt werden darf)

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