AVG: § 42 Abs 1 (mündliche Verhandlung, Präklusion; Begriff der Einwendung; materielles Vorbringen ausschlaggebend; Einwendung betreffend Geschoßflächenzahl, die im Gegensatz zu anderem Vorbringen in der mündlichen Verhandlung nicht als Einwendung bezeichnet wurde)
VwGH 15. 2. 2011, 2009/05/0343