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VwGH 23. 2. 2011, 2008/11/0054 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1366ZfV 2011, 876 Heft 5 v. 31.10.2011

AVG: § 18 Abs 3 idF BGBl I 2008/5 (schriftliche Erledigungen sind vom Genehmigungsberechtigten mit seiner Unterschrift zu genehmigen; Vorgehen bei elektronischer Erstellung der Erledigung)

Seite 876


§ 18 Abs 4 idF BGBl I 2008/5 (Inhalt der schriftlichen Ausfertigung; Amtssignatur bei Ausfertigungen in Form von elektronischen Dokumenten)

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