AVG: § 13 Abs 3 idF BGBl I 1998/158 (Mängel schriftlicher Anbringen ermächtigen die Behörde nicht zur Zurückweisung; Verbesserungsauftrag; es muss sich um verbesserungsfähige Mängel handeln; von den Mängeln des Anbringens iSd § 13 Abs 3 sind Umstände, die die Erfolgsaussichten betreffen, zu unterscheiden)
VwGH 23. 2. 2011, 2008/11/0033