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VwGH 29. 11. 2010, 2004/10/0217 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1362ZfV 2011, 875 Heft 5 v. 31.10.2011

AVG: § 53 (Amtssachverständiger; Befangenheit ist im Berufungsverfahren durch Bestellung eines nicht befangenen Sachverständigen sanierbar)

VwGH 29. 11. 2010, 2004/10/0217

Selbst die Heranziehung eine befangenen Amts-SV wird regelmäßig dadurch saniert, dass die BerufungsBeh ein neuerliches GA durch einen unbefangenen SV erstellen lässt und es ihrem B zugrunde legt (Rsp bei Hengstschläger/Leeb, AVG § 53 unter Rz 13).

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