VStG: § 41 Abs 3 (Ladung kann Androhung enthalten, dass Strafverfahren, wenn Beschuldigter der Ladung keine Folge leistet, ohne seine Anhörung durchgeführt werden kann; Ladung muss Beschuldigtem zu eigenen Handen zugestellt werden; diesfalls ist Zustellung per Fax unzulässig)
§ 551f Abs 2 (Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit der Partei; Ladung muss fehlerfrei erfolgt sein)