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VwGH 17. 2. 2011, 2009/07/0012 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1353ZfV 2011, 873 Heft 5 v. 31.10.2011

VStG: § 41 Abs 3 (Ladung kann Androhung enthalten, dass Strafverfahren, wenn Beschuldigter der Ladung keine Folge leistet, ohne seine Anhörung durchgeführt werden kann; Ladung muss Beschuldigtem zu eigenen Handen zugestellt werden; diesfalls ist Zustellung per Fax unzulässig)

§ 551f Abs 2 (Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit der Partei; Ladung muss fehlerfrei erfolgt sein)

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