AlVG: § 24 Abs 1 (Neubemessung der Notstandshilfe)
§ 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; korrekte Angabe des Arbeitsentgelts der Ehefrau im Antrag auf Notstandshilfe; Nichtmeldung des Wochengeldbezugs der Ehefrau; fehlende Prüfung, ob eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist)