VO (EG) 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein: Art 2 Abs 1 (Verbot der Bepflanzung von Rebflächen mit Keltertraubensorten)
Art 2 Abs 7 lit b (Rodungsverpflichtung für Parzellen, die entgegen dem Pflanzungsverbot bepflanzt wurden; keine Ausnahme für "Schau- oder Patenschaftsfläche")