KFG: § 101 Abs 1 lit e (Beladung von Kraftfahrzeugen und Anhängern; Sicherungspflicht; den im "normalen Fahrbetrieb" auftretenden Kräften standhalten; Vorsorge für absehbare Kräfteeinwirkungen; Vollbremsung)
EKHG: § 9 (Haftungsbefreiung; außergewöhnliche Betriebsgefahr; Vollbremsung gewöhnliche Betriebsgefahr)