FPG: § 56 Abs 1 (Ausweisung von Fremden mit Daueraufenthaltstitel, Voraussetzungen; schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch den weiteren Aufenthalt)
§ 61 Z 4 (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbots; von klein auf im Inland aufgewachsene Fremde; nicht vorliegend bei Einreise im sechsten Lebensjahr)